Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
Regeln für Deutschland
Sinkt dein Gehalt von 3.000 € auf 1.500 € im Monat, bekommst du in Steuerklasse I ohne Kinderfreibetrag etwa 547,15 € Kurzarbeitergeld pro Monat.
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So funktioniert die Berechnung
Die Agentur für Arbeit nimmt nicht dein tatsächliches Netto aus der Gehaltsabrechnung. Sie vergleicht zwei pauschalierte Nettobeträge: was dein Soll-Entgelt nach 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag übrig ließe, und dasselbe für das Entgelt, das du wirklich erzielst. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % dieser Differenz, mit Kinderfreibetrag 67 %.
Formel und Rechenbeispiel
Kurzarbeitergeld = Leistungssatz × (pauschaliertes Netto des Soll-Entgelts − pauschaliertes Netto des Ist-Entgelts).
Für ein Soll-Entgelt von 3.000 €, das auf 1.500 € sinkt, Steuerklasse I, ohne Kinderfreibetrag:
- Pauschaliertes Netto aus dem Soll-Entgelt: 2.102,00 €
- Pauschaliertes Netto aus dem Ist-Entgelt: 1.190,09 €
- Nettoentgeltdifferenz: 911,91 €
- Kurzarbeitergeld zu 60 %: 547,15 €
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind (du oder dein Ehepartner) 67 %. Die Nettoentgeltdifferenz ist das pauschalierte Netto des Soll-Entgelts minus das pauschalierte Netto des Ist-Entgelts.
Was ist das pauschalierte Netto?
Das auf den nächsten durch 20 teilbaren Betrag gerundete Brutto abzüglich 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach deiner Steuerklasse. Das ist nur eine Rechengröße, einbehalten wird nichts.
Muss ich auf das Kurzarbeitergeld Steuern zahlen?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber in der Steuererklärung den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Eine mögliche Nachzahlung solltest du einplanen.
Welches Kind zählt für die 67 %?
Ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 auf der Lohnsteuerkarte oder eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit. Der Kinderfreibetrag des Ehepartners zählt mit, wenn ihr beide unbeschränkt steuerpflichtig seid und zusammenlebt.
Was gilt bei einem Soll-Entgelt über 8.450 €?
Das Soll-Entgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 8.450 € im Monat; darüber steigt das Kurzarbeitergeld nicht mehr.
Stimmt das Ergebnis mit der amtlichen Tabelle überein?
Die Berechnung gibt jeden Wert der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit für 2026 wieder; du kannst damit ein Ergebnis nachprüfen. Überstunden, Einmalzahlungen und Sondergruppen wie Auszubildende sind nicht enthalten.
Quellen und Methodik
- § 105 SGB III — Höhe des Kurzarbeitergeldes (67 % / 60 %) (abgerufen am 2026-10-21)
- § 106 SGB III — Nettoentgeltdifferenz (Soll-/Ist-Entgelt, Rundung auf 20 €) (abgerufen am 2026-10-21)
- § 153 SGB III — Leistungsentgelt (Sozialversicherungspauschale 20 %, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag) (abgerufen am 2026-10-21)
- Bundesagentur für Arbeit — Hinweise Kug/T-Kug, gültig ab 1. Januar 2026 (abgerufen am 2026-10-21)
- Bundesagentur für Arbeit — Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab Januar 2026 (abgerufen am 2026-10-21)
Zuletzt aktualisiert am 2026-10-21. Rechner-Version 1.0.0.Lies unter „So rechnen wir“, wie wir prüfen.
Die Ergebnisse sind Schätzungen zur Information und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.