Teilzeit-Rechner Netto 2026
Regeln für Deutschland
Bei 30 statt 40 Stunden und 4.000 € Vollzeitgehalt in Steuerklasse I bleiben etwa 2.054,42 € netto im Monat. Ändere die Stunden für dein eigenes Ergebnis.
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So funktioniert die Berechnung
Gib dein Vollzeit-Brutto und die Wochenstunden ein, dann deine eigenen Stunden. Der Rechner skaliert das Brutto mit den Stunden und ermittelt das Netto beider Situationen wie der Brutto-Netto-Rechner. Das Ergebnis zeigt, was du an Brutto und Netto aufgibst.
Formel und Rechenbeispiel
Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × deine Stunden ÷ Vollzeit-Stunden. Das Netto wird für beide berechnet.
Für 30 von 40 Stunden bei 4.000 € in Steuerklasse I:
- Brutto bei deinen Stunden: 3.000,00 €
- Netto in Vollzeit: 2.605,50 €
- Netto bei deinen Stunden: 2.054,42 €
- Netto, das du aufgibst: 551,08 €
Häufige Fragen
Wie viel Netto verliere ich in Teilzeit?
Weniger als den Anteil der Stunden, die du aufgibst. 25 % weniger Stunden senken das Brutto um 25 %, das Netto sinkt aber weniger, weil Steuern und Abgaben schneller fallen als das Gehalt.
Warum sinkt das Netto weniger als das Brutto?
Die Einkommensteuer ist progressiv – der untere Teil deines Einkommens wird geringer belastet. Sinkt dein Gehalt, entfallen zuerst die am höchsten besteuerten Euro.
Wie wird das Teilzeit-Brutto berechnet?
Vollzeit-Brutto mal deine Stunden geteilt durch die Vollzeit-Stunden. Beispiel: 30 von 40 Stunden sind 75 % des Vollzeitgehalts.
Spielt die Steuerklasse eine Rolle?
Ja, ein Klassenwechsel kann mehr ausmachen als die Stunden. Der Rechner nutzt die gewählte Klasse für beide Gehälter.
Gilt bei Teilzeit unter der Minijob- oder Midijob-Grenze etwas anderes?
Ja. Sehr niedrige Gehälter fallen unter Sonderregeln für Minijobs und den Übergangsbereich. Dieser Rechner nutzt für jedes Gehalt die regulären Regeln.
Sind Leistungen enthalten, die vom Netto abhängen?
Nein. Leistungen, die vom Nettoeinkommen abhängen, wie Elterngeld, werden hier nicht berechnet.
Quellen und Methodik
- SVBezGrV 2026 — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (Beitragsbemessungsgrenzen) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMF Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Lohnsteuer2026.xml) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMG Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (§ 242a SGB V), BAnz AT 10.11.2025 B7 (abgerufen am 2026-10-21)
- DRV Zahlen und Tabellen 2026 (Beitragssätze) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMG — Beitragssätze der Pflegeversicherung 2026 (abgerufen am 2026-10-21)
- § 55 SGB XI — Beitragssatz (Kinderlosenzuschlag, Abschläge) (abgerufen am 2026-10-21)
- Kirchensteuersatz 8 % / 9 % nach Bundesland (Hamburg.de) (abgerufen am 2026-10-21)
- § 341 SGB III — Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (abgerufen am 2026-10-21)
- § 241 SGB V — Allgemeiner Beitragssatz (abgerufen am 2026-10-21)
Zuletzt aktualisiert am 2026-10-21. Rechner-Version 1.0.0.Lies unter „So rechnen wir“, wie wir prüfen.
Die Ergebnisse sind Schätzungen zur Information und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.