Gehaltserhöhung netto Rechner 2026
Regeln für Deutschland
Eine Erhöhung um 5 % auf 4.000 € im Monat bringt in Steuerklasse I etwa 107,09 € mehr netto pro Monat. Der Rest geht an Lohnsteuer und Sozialversicherung.
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So funktioniert die Berechnung
Gib dein aktuelles Bruttogehalt und die Erhöhung ein, als Prozentsatz oder als Betrag. Der Rechner ermittelt dein Nettogehalt vor und nach der Erhöhung wie der Brutto-Netto-Rechner und zeigt die Differenz: was dir bleibt, die zusätzliche Steuer und die zusätzlichen Sozialabgaben.
Formel und Rechenbeispiel
Mehr netto = Netto nach der Erhöhung − Netto vorher. Behaltener Anteil = Mehr netto ÷ Erhöhung.
Für 5 % mehr auf 4.000 € im Monat in Steuerklasse I:
- Erhöhung (brutto): 200,00 €
- Zusätzliche Sozialabgaben: 43,50 €
- Zusätzliche Steuern: 49,41 €
- Davon bleibt dir: 107,09 €
Häufige Fragen
Wie viel von einer Gehaltserhöhung bleibt mir?
Meist etwa die Hälfte bis zwei Drittel. Bei einem typischen Gehalt nimmt die Lohnsteuer einen Anteil, der mit dem Einkommen steigt, und die Sozialversicherung rund ein Fünftel, solange die Beitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht sind.
Warum bleibt weniger als der Prozentsatz der Erhöhung?
Die Einkommensteuer ist progressiv, jeder zusätzliche Euro wird mit deinem Spitzensteuersatz belastet, der höher ist als dein Durchschnittssteuersatz. Eine Erhöhung kann dich außerdem in eine höhere Stufe schieben.
Spielt die Steuerklasse eine Rolle?
Ja. Klasse III behält bei gleichem Gehalt weniger ein als Klasse I, Klasse V mehr. Der Rechner nutzt die gewählte Klasse.
Zahle ich auf die ganze Erhöhung Sozialabgaben?
Bis dein Gehalt die Grenzen erreicht (8.450 € im Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung). Darüber ist der Mehrverdienst frei von diesen Beiträgen.
Steht das so auf meiner Gehaltsabrechnung?
Es ist eine Schätzung des monatlichen Abzugs. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Boni und der genaue Satz deiner Kasse verändern das Ergebnis.
Kann ich die Erhöhung als Betrag eingeben?
Ja. Wähle „Betrag in €“ und gib die Erhöhung pro Monat oder Jahr ein, passend zum gewählten Zeitraum.
Quellen und Methodik
- SVBezGrV 2026 — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (Beitragsbemessungsgrenzen) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMF Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Lohnsteuer2026.xml) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMG Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (§ 242a SGB V), BAnz AT 10.11.2025 B7 (abgerufen am 2026-10-21)
- DRV Zahlen und Tabellen 2026 (Beitragssätze) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMG — Beitragssätze der Pflegeversicherung 2026 (abgerufen am 2026-10-21)
- § 55 SGB XI — Beitragssatz (Kinderlosenzuschlag, Abschläge) (abgerufen am 2026-10-21)
- Kirchensteuersatz 8 % / 9 % nach Bundesland (Hamburg.de) (abgerufen am 2026-10-21)
- § 341 SGB III — Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (abgerufen am 2026-10-21)
- § 241 SGB V — Allgemeiner Beitragssatz (abgerufen am 2026-10-21)
Zuletzt aktualisiert am 2026-10-21. Rechner-Version 1.0.0.Lies unter „So rechnen wir“, wie wir prüfen.
Die Ergebnisse sind Schätzungen zur Information und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.