Brutto-Netto-Rechner 2026
Regeln für Deutschland
Bei 4.000 € brutto im Monat bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder 2026 etwa 2.605,50 € netto nach Lohnsteuer und Sozialabgaben. Ändere die Eingaben für dein eigenes Ergebnis.
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So funktioniert die Berechnung
Gib dein Bruttogehalt pro Monat oder Jahr, deine Steuerklasse, die Zahl der Kinder und dein Bundesland ein. Setze den Haken bei Kirchenmitgliedschaft, wenn sie zutrifft, und passe den Zusatzbeitrag der Krankenkasse an.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Grundlage der Kirchensteuer stammen aus dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Die Sozialversicherung ist jeweils der Beitragssatz mal dein Gehalt, bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Was übrig bleibt, ist dein Nettogehalt.
Formel und Rechenbeispiel
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Rente − Arbeitslosen- − Kranken- − Pflegeversicherung.
Für 4.000 € im Monat, Steuerklasse I, ohne Kinder, 2,9 % Zusatzbeitrag:
- Rentenversicherung (9,3 %): 372,00 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 52,00 €
- Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %): 350,00 €
- Pflegeversicherung (1,8 % + 0,6 % ohne Kinder): 96,00 €
- Lohnsteuer (amtlicher Programmablaufplan): 524,50 €
- Nettogehalt: 2.605,50 €
Häufige Fragen
Wie wird das Netto in Deutschland berechnet?
Brutto minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (wenn du Mitglied bist) und die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse ab; die übrigen Posten sind Prozentsätze deines Gehalts bis zu Höchstgrenzen.
Was bedeuten die Steuerklassen?
Klasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende, III und V für Ehepaare mit sehr unterschiedlichem Einkommen (III die höher, V die geringer verdienende Person), IV für Paare mit ähnlichem Einkommen und VI für ein zweites Arbeitsverhältnis. Die Klasse ändert die monatlich einbehaltene Steuer, nicht die endgültige Jahressteuer.
Warum weicht das Netto in der Steuererklärung ab?
Der monatliche Abzug folgt einer Standardformel. Deine Steuererklärung berücksichtigt tatsächliche Kosten und Freibeträge, daher kannst du Geld zurückbekommen oder nachzahlen. Dieser Rechner zeigt den monatlichen Abzug.
Welche Beitragssätze der Sozialversicherung werden verwendet?
Arbeitnehmeranteile 2026 von 9,3 % Rente, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags und 1,8 % Pflegeversicherung (mehr in Sachsen und für Kinderlose ab 23, weniger bei mehreren Kindern). Rente und Arbeitslosenversicherung enden bei 8.450 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 €.
Welchen Zusatzbeitrag soll ich eingeben?
Den, den deine Krankenkasse erhebt. Der amtliche Durchschnitt 2026 beträgt 2,9 % und ist hier voreingestellt. Die Internetseite deiner Kasse oder deine Gehaltsabrechnung nennt den genauen Wert.
Sind private Krankenversicherung, Minijobs und Boni enthalten?
In dieser Version nicht. Der Rechner deckt ein reguläres Gehalt mit gesetzlicher Versicherung ab. Private Versicherung, Minijobs, der Übergangsbereich, Einmalzahlungen und Freibeträge der Lohnsteuerkarte fehlen.
Wie funktioniert die Kirchensteuer?
Gehörst du einer Kirche an, die Steuer erhebt, sind es in Baden-Württemberg und Bayern 8 % deiner Lohnsteuer, sonst 9 %. Kinder senken die Grundlage, weil ihre Freibeträge die Steuer mindern, auf der sie berechnet wird.
Was hat sich 2026 geändert?
Die hier verwendeten Steuer- und Beitragswerte sind die für 2026 vom Bundesfinanzministerium und den Sozialversicherungsträgern veröffentlichten; die Quellen stehen unten. Sätze und Grenzen werden jedes Jahr neu festgelegt.
Quellen und Methodik
- SVBezGrV 2026 — Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (Beitragsbemessungsgrenzen) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMF Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Lohnsteuer2026.xml) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMG Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (§ 242a SGB V), BAnz AT 10.11.2025 B7 (abgerufen am 2026-10-21)
- DRV Zahlen und Tabellen 2026 (Beitragssätze) (abgerufen am 2026-10-21)
- BMG — Beitragssätze der Pflegeversicherung 2026 (abgerufen am 2026-10-21)
- § 55 SGB XI — Beitragssatz (Kinderlosenzuschlag, Abschläge) (abgerufen am 2026-10-21)
- Kirchensteuersatz 8 % / 9 % nach Bundesland (Hamburg.de) (abgerufen am 2026-10-21)
- § 341 SGB III — Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (abgerufen am 2026-10-21)
- § 241 SGB V — Allgemeiner Beitragssatz (abgerufen am 2026-10-21)
Zuletzt aktualisiert am 2026-10-21. Rechner-Version 1.0.0.Lies unter „So rechnen wir“, wie wir prüfen.
Die Ergebnisse sind Schätzungen zur Information und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.